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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter bcweb5.solvatec.com/ des Deutschen Architekturmuseums.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der HVBIT, die auf Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen
[Unzutreffendes streichen]
vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise
[nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind] vereinbar.

[Falls a) zutrifft, Abschnitt „Unvereinbarkeit mit der HVBIT“ streichen.]

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: [Bitte alle Barrieren aufführen. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert werden.]

Barriere:
Beschreibung [Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen.] Maßnahmen [Hier stehen die Maßnahmen, die vorgenommen werden, um die Barriere zu beheben.] Zeitplan [Hier steht bis wann die Barriere behoben sein wird.] Barrierefreie Alternative [Hier stehen die barrierefreien Möglichkeiten, um alternativ an die Informationen oder Dienste zu gelangen.]

Unverhältnismäßige Belastung:
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde. Teilbereich: Beschreibung [Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 3 Absatz 5 HVBIT geltend machen.] Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt. [Wenn die Landesbeauftragte für barrierefreie IT Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte. Ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.] Barrierefreie Alternative [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie Abhilfemaßnahmen an] bis [mit Zeitrahmen] geplant. Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit, als gesetzlich gefordert, umzusetzen, realisiert: [Geben Sie die jeweiligen Inhalte an] Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am tt.mm.jjjj erstellt und zuletzt am tt.mm.jjjj überprüft und aktualisiert. [Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a verwendete Methode.]

(Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden) (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: Ansprechperson Barrierefreiheit der [Gemeinde / Stadt XY] [Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben, mindestens mit Telefonnummer für mündliche Kontaktaufnahme und einem Link zum Feedback-Mechanismus mit einer Bezeichnung wie „Barrieren melden“.]

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de