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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter bcweb5.solvatec.com/ des Deutschen Architekturmuseums.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der HVBIT, die auf Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen
[Unzutreffendes streichen]
vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise
[nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.
nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind] vereinbar.
[Falls a) zutrifft, Abschnitt „Unvereinbarkeit mit der HVBIT“ streichen.]
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: [Bitte alle Barrieren aufführen. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert werden.]
Barriere:
Beschreibung
[Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen.]
Maßnahmen
[Hier stehen die Maßnahmen, die vorgenommen werden, um die Barriere zu beheben.]
Zeitplan
[Hier steht bis wann die Barriere behoben sein wird.]
Barrierefreie Alternative
[Hier stehen die barrierefreien Möglichkeiten, um alternativ an die
Informationen oder Dienste zu gelangen.]
Unverhältnismäßige Belastung:
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
Beschreibung
[Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 3 Absatz 5 HVBIT geltend machen.]
Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
[Wenn die Landesbeauftragte für barrierefreie IT Ihnen eine
Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte. Ansonsten begründen Sie bitte Ihre
unverhältnismäßige Belastung.]
Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie Abhilfemaßnahmen an] bis [mit Zeitrahmen] geplant.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit, als gesetzlich gefordert, umzusetzen, realisiert:
[Geben Sie die jeweiligen Inhalte an]
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am tt.mm.jjjj erstellt und zuletzt am tt.mm.jjjj überprüft
und aktualisiert. [Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a
verwendete Methode.]
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: Ansprechperson Barrierefreiheit der [Gemeinde / Stadt XY] [Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben, mindestens mit Telefonnummer für mündliche Kontaktaufnahme und einem Link zum Feedback-Mechanismus mit einer Bezeichnung wie „Barrieren melden“.]
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de