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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Online-Sammlung unter sammlungen.dam-online.de/ des Deutschen Architekturmuseums.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der HVBIT, die auf Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 10.11.2025 bis 13.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Textalternativen für grafische Seitenelemente:
Objektbilder haben zwar immer eine Textalternative. Es kann jedoch noch nicht gewährleistet werden, dass diese Textalternativen immer umfangreich genug sind, um den Anforderungen der Barrierefreiheit zu entsprechen.
Die Online-Bilddatenbank enthält mehrere Tausend Abbildungen von Objekten, zu denen nicht in jedem Fall eine ausführliche Inhaltsbeschreibung vorliegt. Architekturmodelle, die schon in Ausstellungen gezeigt wurden, verfügen bereits über einen anschauliche Katalogtext. Aufgrund der riesigen Bestandsmengen ist es aber nur partiell und sukzessive möglich, für die wichtigsten Objekte neue Beschreibungen herzustellen. Da der Gesamtbestand des DAM-Archivs mehr als 300.000 Objekte und Objektgruppen umfasst, fließen die Ressourcen zunächst verstärkt in die Inventarisierung und Ersterschließung noch gar nicht ausreichend erfasster Objekte,um diese für die Öffentlichkeit recherchierbar und verfügbar zu machen. Dieser Prozess wird noch viele Jahre in Anspruch nehmen.
Das DAM hat unter anderem eine Sammlung von ca. 25.000 bis 300.000 Zeichnungen und Plänen, die vorrangig von wissenschaftlichen Zielgruppen einschließlich Studierenden sowie von Architekt:innen und Denkmalpfleger:innen genutzt wird. Um etwa die vielfältigen Informationen von Bauzeichnungen zu verstehen, wird ein gewisses fachliches Vorwissen benötigt. Oft gibt es zu einem architektonischen Projekt bis zu 100 einzelne Übersichtspläne, Ansichten, Grundrisse, Schnitte und Detailpläne verschiedener Entwicklungsstufen bis hin zu den Bestandsplänen des realisierten Gebäudes. Eine Besonderheit bei der Erschließung besteht darin, dass größere zusammenhängende Objektgruppen aus Kapazitätsgründen zum Teil nur konvolutweise erschlossen werden. Es liegen dann keine detaillierten Beschreibungen zu den einzelnen Bildinhalten vor. Diese werden stattdessen im Forschungsprozess von den Benutzer:innen selbst ausgewertet. Nicht für jeden grafischen Inhalt kann daher eine äquivalente Textalternative bereitgestellt werden.
Barrierefreie Alternative anfordern
Sollten Sie zu einem Objektbild eine ausreichende Textalternative benötigen, aber nicht vorfinden, können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden, um eine barrierefreie Alternative anzufordern.
Semantische Strukturierung:
Zwischenüberschriften sind nicht immer mittels HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
Absätze sind manchmal mit Zeilenumbrüchen und nicht immer mittels HTML-Strukturelement ausgezeichnet.
Geplante Maßnahmen
Die Online-Bilddatenbank des Dam wurde am 23.02.2026 freigeschaltet. Nächste Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Angebots nehmen selbstverständlich das Feedback der Nutzer:innen mit auf, insbesondere auch die Rückmeldungen von Menschen, die barrierefreie Zugänglichkeit von Inhalten benötigen. Das Online-Angebot stellt bisher jedoch nur einen kleineren Teil der DAM-Sammlungen vor. Die meisten Inhalte können nach wie vor nur über persönliche schriftliche Anfragen und ggf. einen Besuch im DAM-Archiv eingesehen werden.
Diese Erklärung wurde am 13.11.2025 erstellt und zuletzt am 24.02.2026 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Bitte richten Sie Ihre Mitteilung an dam.barrierefreiheit@stadt-frankfurt.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de